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Rechtliche Hinweise

ENDNUTZERLIZENZVEREINBARUNG ZUM FIRMWARE-UPDATER FÜR DEN DUALSENSE WIRELESS-CONTROLLER (Version 1.1)

2023-06

BITTE LESEN SIE SICH DIE VORLIEGENDE ENDNUTZERLIZENZVEREINBARUNG (im Folgenden „VEREINBARUNG“) ZUM FIRMWARE-UPDATER FÜR DEN DUALSENSE WIRELESS-CONTROLLER SORGFÄLTIG DURCH, UM SICH MIT IHREN RECHTEN UND PFLICHTEN VERTRAUT ZU MACHEN.

DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG WIRD ZWISCHEN IHNEN UND SONY INTERACTIVE ENTERTAINMENT INC. (im Folgenden „SIE“) GESCHLOSSEN. DER ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG DER VON SIE ZUR VERWENDUNG AUF DEM GERÄT (GEMÄSS NACHSTEHENDER DEFINITION) BEREITGESTELLTEN ANWENDUNGSSOFTWARE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER SOFTWARE FÜR EIN CONTROLLER-GERÄT, (im Folgenden gemeinsam „ANWENDUNGSSOFTWARE“) HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON DER ANNAHME DIESER VEREINBARUNG AB. DURCH NUTZUNG DER ANWENDUNGSSOFTWARE VERSICHERN SIE, DASS SIE IM SINNE DER GESETZE IHRER RECHTSORDNUNG EINEN RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG EINZUGEHEN BEFÄHIGT SIND, UND WILLIGEN EIN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN.

Sie stimmen der vorliegenden Vereinbarung in Ihrem Namen und im Namen jeglicher Dritter zu, die auf die Anwendungssoftware auf Computergeräten, die Sie besitzen oder die Ihrer Kontrolle unterliegen (und auf denen die jeweilige Version von Microsoft Windows bzw. macOS rechtmäßig ausgeführt wird), oder auf Controller-Geräten, die von SIE vertrieben oder offiziell lizenziert werden (im Folgenden „Gerät“), zugreifen oder sie nutzen. Sie sind für die Nutzung der Anwendungssoftware durch jegliche Dritte und für die Einhaltung der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung durch diese Dritten verantwortlich.

SIE behält sich das Recht vor, die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zu gegebener Zeit zu ändern. Die aktuelle Version der vorliegenden Vereinbarung ersetzt immer alle vorherigen Versionen.

Die vorliegende Vereinbarung gilt für die Anwendungssoftware sowie für Patches, Updates, Upgrades und neue Versionen dieser Software.

HINWEIS: WENN SIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IN EINEM LAND IN NORD-, MITTEL- ODER SÜDAMERIKA ANSÄSSIG SIND, ENTHÄLT DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG IN ABSCHNITT 9 EINE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG VERBINDLICHE BESTIMMUNG ZUM VERZICHT AUF SCHIEDSVERFAHREN UND SAMMELKLAGEN, DIE IHRE RECHTE AUS DIESER VEREINBARUNG UND JEGLICHE „STREITIGKEITEN“ (GEMÄSS DEFINITION IN ABSCHNITT 9) ZWISCHEN IHNEN UND EINER „SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT“ (GEMÄSS DEFINITION IN ABSCHNITT 9) BERÜHRT. SIE HABEN DAS RECHT, DER KLAUSEL ZUM VERBINDLICHEN SCHIEDSVERFAHREN UND ZUM VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN IHRE ZUSTIMMUNG ZU VERWEIGERN, WIE IN ABSCHNITT 9 BESCHRIEBEN.

 

1. LIZENZERTEILUNG

Gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung erteilt SIE Ihnen ein beschränktes, nicht übertragbares, nicht exklusives und nichtgewerbliches Recht auf Nutzung der Anwendungssoftware allein auf diesem Gerät. Ihr Recht auf Nutzung vorangegangener Versionen der Anwendungssoftware neben der aktuellen Version der Anwendungssoftware erlischt, sobald Sie die aktuelle Version der Anwendungssoftware beziehen können oder auf Ihrem Gerät installiert haben.

Bestimmte Lizenzbedingungen für von SIE lizenzierte Software oder Dienste Dritter können es erforderlich machen, dass SIE Ihnen Mitteilungen und Lizenzbedingungen solcher Software oder Dienste Dritter zukommen lässt. Solche Mitteilungen und Lizenzbedingungen macht SIE an einem Ort zugänglich, der von SIE für zweckmäßig erachtet wird.

Sämtliche Rechte zur Nutzung der Anwendungssoftware werden ausschließlich über eine Lizenz eingeräumt. Ihnen werden weder Eigentumsrechte noch Beteiligungen an der Anwendungssoftware gewährt. SIE und seine Lizenzgeber behalten sich sämtliche Schutzrechte an der Anwendungssoftware vor. Jegliche Nutzung der Anwendungssoftware und jeglicher Zugriff darauf unterliegen den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung und den geltenden Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Sofern nicht ausdrücklich anders in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehen, behalten sich SIE und seine Lizenzgeber sämtliche Rechte an der Anwendungssoftware vor.

 

2. BESCHRÄNKUNGEN

Sie sind nicht berechtigt, (i) jeglichen Teil der Anwendungssoftware zu verpachten, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu veröffentlichen, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder über ein Netzwerk Dritten zugänglich zu machen, (ii) die Anwendungssoftware zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (iii) zu versuchen, aus dem Maschinencode den Quellcode für die Anwendungssoftware zu genieren, (iv) die Anwendungssoftware in Verbindung mit nicht genehmigter, rechtswidriger, gefälschter oder veränderter Hardware oder Software zu nutzen, (v) Tools mit dem Ziel der Umgehung oder Deaktivierung jeglicher Verschlüsselungs-, Sicherheits- oder Authentifizierungseinrichtungen von PlayStation-Produkten zu verwenden, (vi) frühere Versionen der Anwendungssoftware erneut zu installieren, (vii) in Verbindung mit Ihrem Zugriff auf die Anwendungssoftware oder deren Nutzung gegen Gesetze, Regelungen oder Vorschriften zu verstoßen sowie Rechte von SIE oder Dritten zu verletzen, (viii) die Anwendungssoftware auf jegliche andere Weise als über die autorisierten Vertriebsmethoden von SIE zu beziehen und (ix) die Anwendungssoftware auf jegliche andere nicht lizenzkonforme Weise zu nutzen.

Die aufgeführten Beschränkungen sind so zu interpretieren, dass sie im gesetzlich maximal zulässigen Umfang angewendet werden können.

 

3. SERVICES UND UPDATES SOWIE VEREINBARUNGEN UND INHALTE DRITTER

SIE ist berechtigt, Ihnen bestimmte Updates, Upgrades oder Services für die Anwendungssoftware zur Verfügung zu stellen. Einige Updates, Upgrades oder Services ändern möglicherweise Ihre aktuellen Einstellungen und/oder bewirken einen Verlust von Daten oder Inhalten oder einen Verlust von Funktionen und Merkmalen.

Die Anwendungssoftware kann Sie an Websites oder Inhalte, die von Dritten unabhängig betrieben oder gepflegt werden (im Folgenden „Inhalte und Links Dritter“), weiterleiten, diese anzeigen oder Ihnen Links zu solchen Websites oder Inhalten bereitstellen.

SIE und seine verbundenen Unternehmen haben keinen Einfluss auf Inhalte und Links Dritter. Ferner überwachen, unterstützen, bewerben oder finanzieren SIE und seine verbundenen Unternehmen Inhalte und Links Dritter nicht und machen sie sich auch nicht zu eigen. SIE und seine verbundenen Unternehmen übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Inhalte und Links Dritter. Die Nutzung von Inhalten und Links Dritter durch Sie erfolgt auf Ihr eigenes Risiko, und Sie haften für jegliche Verpflichtungen und Folgen, die sich aus dieser Nutzung ergeben.

 

4. ERFASSEN VON DATEN/AUTHENTIFIZIERUNG

SIE ist berechtigt, zum Zweck der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und der Bereitstellung von Produkten und Services Informationen über das Gerät und die Anwendungssoftware zu erfassen und abzurufen. Diese Informationen dürfen zur Systemüberwachung/-diagnose, für Werbemaßnahmen und das anonyme Erfassen des Nutzerverhaltens genutzt werden. Bitte ziehen Sie die unter www.playstation.com/legal/privacy-policy einzusehenden Datenschutzbestimmungen für ihre Region zurate, um weitere Details zur Nutzung dieser Informationen sowie eine Kontaktmöglichkeit im Falle von Fragen zu erhalten.

 

5. INTERNETVERBINDUNG

Bestimmte Funktionen der Anwendungssoftware können eine Internetverbindung erfordern. Sämtliche Gebühren, die aufgrund des Zugriffs auf oder der Nutzung des Internets entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

 

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1 Die Anwendungssoftware wird „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Hiervon ausgenommen sind Gewährleistungen, die durch Ihnen zustehende Verbraucherrechte nach Maßgabe geltender nationaler Gesetze vorgesehen sind. SIE, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber lehnen jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter ausdrücklich ab. SIE gewährleistet nicht, dass der Betrieb der Anwendungssoftware fehler- und unterbrechungsfrei verläuft und dass die Anwendungssoftware auf den Geräten ordnungsgemäß funktioniert. SIE ist berechtigt, die Unterstützung für die Anwendungssoftware nach eigenem Ermessen jederzeit einzustellen, und übernimmt keine Haftung für eine solche Einstellung.

Sofern die Anwendungssoftware Online-Server nutzt, geht SIE keine Verpflichtung ein, diese Server unbefristet bereitzustellen.

6.2 KEINESFALLS SIND SIE, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIZENZGEBER HAFTBAR FÜR DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER JEGLICHE UNMITTELBAREN, MITTELBAREN, BEILÄUFIG ENTSTANDENEN, KONKRETEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHEN URSPRUNGS, DIE INFOLGE DES ZUGRIFFS ODER DER NUTZUNG DER ANWENDUNGSSOFTWARE ENTSTEHEN. INSOWEIT, ALS DIESE BESTIMMUNG IN IHRER RECHTSORDNUNG DURCHSETZBAR IST, GELTEN VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, AUCH WENN RECHTSMITTEL IHREN GRUNDLEGENDEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN. MANCHE RECHTSSYSTEME LASSEN DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE ODER BESCHRÄNKUNGEN NICHT ZU, WESWEGEN DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT GELTEN.

FALLS SIE IHREN WOHNSITZ IN JAPAN ODER EINEM LAND BZW. EINER REGION IN OSTASIEN ODER SÜDOSTASIEN HABEN UND SOFERN SIE SOWIE SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER HAFTBAR SIND, GLEICH OB DIESE HAFTUNG SICH AUF DATENVERLUSTE, ENTGANGENEN GEWINN ODER SONSTIGE DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ERSTRECKT, DIE INFOLGE DES ZUGRIFFS AUF DIE ANWENDUNGSSOFTWARE ODER DEREN NUTZUNG ENTSTANDEN SIND, BESCHRÄNKT SICH DIESE HAFTUNG UNBESCHADET SONSTIGER BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG AUF VON IHNEN ERLITTENE DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU EINEM SCHADENSWERT IN HÖHE DES VON IHNEN FÜR Gerät TATSÄCHLICH GEZAHLTEN BEITRAGES, SOFERN SIE, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIZENZGEBER NICHT VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG GEHANDELT HABEN. INSOWEIT, ALS DIESE BESTIMMUNG IN IHRER RECHTSORDNUNG DURCHSETZBAR IST, GELTEN VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, AUCH WENN RECHTSMITTEL IHREN GRUNDLEGENDEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN. MANCHE RECHTSSYSTEME LASSEN DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE ODER BESCHRÄNKUNGEN NICHT ZU, WESWEGEN DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT GELTEN.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Europa, dem Nahen Osten, Afrika, Australien, Ozeanien, Indien, der Russischen Föderation oder der Ukraine haben, gilt Folgendes für Sie: 

6.2.1. Sie genießen gemäß geltender lokaler Gesetze bestimmte Rechte, die nicht ausgeschlossen, beschränkt oder geändert werden können. Diesen Rechten ist gegenüber jeglichen Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich dieser Klausel 6, Vorrang einzuräumen.

6.2.2. Für die vorliegende Vereinbarung gilt, dass sie

6.2.2.1. Garantien oder Gewährleistungen, die Ihnen als Endverbraucher nach in Ihrem Land geltendem Recht gesetzlich zustehen (z. B. Ihnen im Falle eines Mangels in der ANWENDUNGSSOFTWARE zustehende Rechte), nicht beeinträchtigt,

6.2.2.2. unsere Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurden, in keiner Weise ausschließt oder einschränkt,

6.2.2.3. unsere Haftung im Fall von vorsätzlichem Verstoß, Betrug, arglistiger Täuschung oder grober Fahrlässigkeit in keiner Weise ausschließt oder einschränkt und

6.2.2.4. unsere Haftung nur insoweit ausschließt oder einschränkt, als dies durch das für Sie geltende nationale Recht für uns so vorgesehen ist.

6.2.3. Vorbehaltlich Klauseln 6.2.1 und 6.2.2 ist unsere Haftung Ihnen gegenüber beschränkt auf den Preis, den Sie für die Hardware bezahlt haben, auf der die haftungsauslösende ANWENDUNGSSOFTWARE vorhanden ist.

 

7. VERTRAGSVERLETZUNG, ENTZUG VON RECHTEN UND SIE ZUR VERFÜGUNG STEHENDE RECHTSMITTEL

Wenn SIE einen Verstoß gegen die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung Ihrerseits feststellt, ist SIE berechtigt, zum Schutz der eigenen Interessen selbst Schritte zu unternehmen oder unternehmen zu lassen, zu denen unter anderem die Deaktivierung des Zugriffs auf oder der Nutzung der Anwendungssoftware oder von Teilen davon oder die Inanspruchnahme jeglicher sonstiger Rechtsmittel gehören, die geeignet erscheinen, die Nutzung einer modifizierten Anwendungssoftware oder die unzulässige Nutzung der Anwendungssoftware zu unterbinden.

SIE, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber behalten sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die vorliegende Vereinbarung rechtliche Schritte einzuleiten. SIE ist berechtigt, sich an strafrechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsverfahren oder Untersuchungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungssoftware durch Sie zu beteiligen.

 

8. EXPORTKONTROLLE UND EINHALTUNG VON GESETZEN

Die Anwendungssoftware kann ggf. Technologien enthalten, die bestimmten Beschränkungen durch Gesetze und Bestimmungen zur Exportkontrolle unterliegen. Daher darf die Anwendungssoftware nicht an Personen oder Unternehmen exportiert oder reexportiert werden, wenn dadurch gegen solche Gesetze oder Bestimmungen verstoßen würde. Sie sind verpflichtet, diese Gesetze bei der Nutzung der Anwendungssoftware einzuhalten.

 

9. SEPARATE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL FÜR PERSONEN MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IN LÄNDERN IN NORD-, MITTEL- ODER SÜDAMERIKA

Die nachstehenden Bestimmungen in diesem Abschnitt 9 gelten nur dann im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang für Sie, sofern Sie Ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem Land in Nord-, Mittel- oder Südamerika haben.

9.1. Zweck. Der Begriff „Streitigkeit“ umfasst Streitigkeiten, Forderungen oder Auseinandersetzungen jeglicher Art zwischen Ihnen und SIE, Sony Interactive Entertainment LLC, einem seiner derzeitigen oder ehemaligen verbundenen Unternehmen oder einem Vorgänger- oder Nachfolgeunternehmen eines der vorgenannten Unternehmen einschließlich Sony Computer Entertainment Inc., Sony Computer Entertainment America LLC und Sony Interactive Entertainment America LLC (im Folgenden gemeinsam „Sony-Rechtspersönlichkeit“) im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Anwendungssoftware, insbesondere der Erfassung, Nutzung, Speicherung oder Weitergabe von Daten, die aufgrund der Nutzung der Anwendungssoftware entstanden sind, ob auf Grundlage eines Vertrags, eines Gesetzes, einer Vorschrift, Verordnung oder unerlaubten Handlung (einschließlich Betrug, Falschdarstellung, betrügerischer Absicht oder Fahrlässigkeit) oder jeglicher anderer juristischer oder Billigkeitstheorie, und schließt Gültigkeit, Vollstreckbarkeit und Geltungsbereich dieses Abschnitts „SEPARATE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL“ ein, wobei die Durchsetzbarkeit der nachstehenden Klausel zum Verzicht auf Sammelklagen ausgenommen ist. „Streitfall“ ist im weitesten vollstreckbaren Sinne aufzufassen. Bei einem Streitfall zwischen Ihnen und einer Sony-Rechtspersönlichkeit oder Zuständigen, Direktoren, Mitarbeitern oder Vertretern einer Sony-Rechtspersönlichkeit, der nicht durch Verhandlungen innerhalb des in der nachstehenden Klausel „Mitteilung eines Streitfalls“ genannten Zeitrahmens gelöst werden kann, vereinbaren Sie und die Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, sich um eine Beilegung der Streitigkeiten ausschließlich durch ein Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu bemühen und mit Ausnahme der in der Klausel „Ausschluss vom Schiedsverfahren“ aufgeführten Angelegenheiten Streitfälle nicht vor Gericht zu verhandeln. „Schiedsverfahren“ bedeutet, dass der Streitfall nicht durch einen Richter oder Geschworene vor einem Gericht, sondern durch einen neutralen Schlichter beigelegt wird.

9.2. Ausschluss vom Schiedsverfahren. SIE UND DIE SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEITEN VEREINBAREN, DASS JEGLICHE KLAGE, DIE VON IHNEN ODER DURCH EINE SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT BEI EINEM GERICHT FÜR BAGATELLKLAGEN EINGEREICHT WURDE, NICHT GEGENSTAND DER BEDINGUNGEN FÜR SCHIEDSVERFAHREN GEMÄSS DIESEM ABSCHNITT SIND.

9.3. Recht auf Verzicht auf ein Schiedsverfahren. SIE HABEN DAS RECHT, SICH INNERHALB VON 30 TAGEN GEGEN EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN UND DEN VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN ZU ENTSCHEIDEN. WENN SIE DER VERPFLICHTUNG ZUM VERBINDLICHEN SCHIEDSVERFAHREN UND DEM VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN NACH DIESEM ABSCHNITT NICHT ZUSTIMMEN, MÜSSEN SIE UNS DIES INNERHALB VON 30 TAGEN NACH DEM DATUM, AN DEM SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, SCHRIFTLICH MITTEILEN, SOFERN NACH GELTENDEM RECHT KEIN LÄNGERER ZEITRAUM ERFORDERLICH IST. IHRE SCHRIFTLICHE MITTEILUNG IST ZU RICHTEN AN:
SONY INTERACTIVE ENTERTAINMENT INC. CARE OF SONY INTERACTIVE ENTERTAINMENT LLC, 2207 BRIDGEPOINTE PARKWAY, SAN MATEO, CA 94404, ATTN: LEGAL DEPARTMENT/ARBITRATION
SIE MUSS FOLGENDES ENTHALTEN: (1) IHREN NAMEN, (2) IHRE ANSCHRIFT, (3) IHRE ANMELDE-ID, SOFERN VORHANDEN, UND (4) EINE EINDEUTIGE ERKLÄRUNG, DASS SIE STREITFÄLLE MIT EINER SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT NICHT PER SCHLICHTUNG BEILEGEN MÖCHTEN.

9.4. Benachrichtigung über einen Streitfall. BEI EINEM STREITFALL MIT EINER SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT WENDEN SIE SICH BITTE SCHRIFTLICH AN:
SONY INTERACTIVE ENTERTAINMENT INC. CARE OF SONY INTERACTIVE ENTERTAINMENT LLC, 2207 BRIDGEPOINTE PARKWAY, SAN MATEO, CA 94404, ATTN: LEGAL DEPARTMENT – DISPUTE RESOLUTION,
UM DER GEGNERISCHEN SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT GELEGENHEIT ZU BIETEN, DEN STREITFALL INFORMELL DURCH VERHANDLUNGEN BEIZULEGEN.

Sie erklären sich damit einverstanden, die Beilegung des Streitfalls auf Treu und Glauben mindestens 60 Tage lang zu verhandeln, nachdem Sie eine Mitteilung zum Streitfall eingereicht haben. Wenn die Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, Ihren Streitfall nicht innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Mitteilung über den Streitfall beilegt, sind Sie oder die Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, berechtigt, Ihren Anspruch im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß den Bedingungen in diesem Abschnitt weiterzuverfolgen.

9.5. Verzicht auf Sammelklagen. SIE UND DIE SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT, MIT DER SIE SICH IM STREIT BEFINDEN, SIND SICH DARÜBER EINIG, DASS EIN SCHIEDSVERFAHREN AUSSCHLIESSLICH AUF INDIVIDUELLER GRUNDLAGE UND NICHT IM RAHMEN EINER SAMMEL- ODER STELLVERTRETERKLAGE ODER ALS EIN BENANNTES ODER UNBENANNTES MITGLIED IM RAHMEN EINER SAMMEL-, KONSOLIDIERUNGS-, VERBANDS- ODER DURCH EINEN SACHVERWALTER GEFÜHRTEN ALLGEMEINEN KLAGE DURCHGEFÜHRT WIRD, SOFERN NICHT SOWOHL SIE ALS AUCH DIE SONY-RECHTSPERSÖNLICHKEIT, MIT DER SIE SICH IM STREIT BEFINDEN, SCHRIFTLICH AUSDRÜCKLICH EINWILLIGEN, DIES IM ANSCHLUSS AN EINE EINLEITUNG DES SCHIEDSVERFAHRENS SO ZU HANDHABEN. SOFERN DIE DURCHSETZUNG DER IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GEMÄSS GELTENDEM RECHT FÜR EIN BESTIMMTES RECHTSMITTEL AUSGESCHLOSSEN IST, IST EINE KLAGE AUF DIESES (UND NUR DIESES) RECHTSMITTEL VOM SCHIEDSVERFAHREN ABZUTRENNEN UND VOR GERICHT ZUVERHANDELN.

9.6. Einleitung des Schiedsverfahrens/Auswahl des Schlichters. Sofern Sie oder die Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, sich dafür entscheiden, Ihren Streitfall durch ein Schiedsverfahren beizulegen, kann die Partei, die das Schiedsverfahren anstrengt, es bei der American Arbitration Association (AAA), www.adr.org, oder der JAMS, www.jamsadr.com, einleiten. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für den Fall, dass sie im Widerspruch zu den Regeln der von den Parteien gewählten Schiedsorganisation stehen.

9.7. Schiedsverfahren. Da die Ihnen von der Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, zur Verfügung gestellte Software und/oder Dienstleistung den zwischenstaatlichen Handel berührt, regelt der US-amerikanische Federal Arbitration Act (FAA) die Schiedsfähigkeit aller Streitfälle. Allerdings kann auch geltendes US-Bundes- oder bundesstaatliches Recht den Gegenstand jeglicher Streitfälle berühren. Bei Forderungen mit einem Streitwert von weniger als 75.000 US-Dollar kommen die Ergänzenden Verfahren für verbrauchernahe Streitfälle (im Folgenden „Ergänzende Verfahren“) der American Arbitration Association („AAA“), einschließlich der Festlegung von Schlichtungsgebühren, die in Abschnitt C-8 der Ergänzenden Verfahren niedergelegt sind, bei Forderungen über 75.000 US-Dollar hingegen die Handelsschlichtungsregeln der AAA und die dazu passenden Gebührenverzeichnisse für Einzelklagen-Gerichtsverfahren zur Anwendung. Die Regeln der AAA sind unter www.adr.org einsehbar oder können telefonisch über die Rufnummer +1 800 778 7879 abgerufen werden. Ferner haben Sie, sofern Ihre Forderungen 75.000 US-Dollar nicht überschreiten und Sie wie oben beschrieben in Treu und Glauben die Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, informiert und mit ihr verhandelt haben und vom Schlichter zur obsiegenden Partei des Schiedsverfahrens bestimmt wurden, Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltshonorare und Kosten gemäß Feststellung durch den Schlichter zusätzlich zu jeglichen Rechten gemäß anwendbarem US-Bundes- und bundesstaatlichem Recht auf Erstattung dessen, was der Sony-Rechtspersönlichkeit, mit der Sie sich im Streit befinden, oder Ihnen gewährt wurde. Der Schlichter wird jeden Schiedsspruch schriftlich fixieren, ist aber nicht zur Abgabe einer Begründung verpflichtet, sofern eine solche nicht von einer der Parteien gefordert wird. Mit Ausnahme jeglichen Revisionsanspruchs gemäß dem US-amerikanischen Federal Arbitration Act ist der Schiedsspruch verbindlich und endgültig und kann zum Zweck der Vollstreckung bei jedem Gericht eingetragen werden, in dessen rechtliche Zuständigkeit beide Parteien fallen.

9.8. Ort des Schiedsverfahrens. Sie oder die jeweilige Sony-Rechtspersönlichkeit können eine Schlichtung entweder in San Mateo County, Kalifornien (USA), oder in demjenigen Bezirk der USA einleiten, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Für den Fall, dass Sie sich für denjenigen Bezirk der USA entscheiden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, ist die Sony-Rechtspersönlichkeit berechtigt, die Schlichtung nach San Mateo County zu verlegen, sofern sie für jegliche Gebühren und Kosten gemäß Festlegung durch den Schlichter aufkommt, die Ihnen infolge des Ortswechsels zusätzlich entstehen.

9.9. Salvatorische Klausel. Sofern jegliche Klausel in dieser Schiedsvereinbarung (die obige Klausel zum Verzicht auf Sammelklagen ausgenommen) als rechtswidrig oder nicht vollstreckbar erklärt wird, wird diese Klausel von diesem Abschnitt abgetrennt, und die Rechtswirksamkeit der verbleibenden Schiedsvereinbarung bleibt unberührt. Sofern die Klausel zum Verzicht auf Sammelklagen für rechtswidrig oder unvollstreckbar befunden wird, wird diese gesamte Schiedsvereinbarung unvollstreckbar und der Streitfall ist durch ein Gericht zu entscheiden.

9.10. Fortbestand. Dieser Abschnitt 9 überdauert die Aufkündigung dieser Vereinbarung.

 

10. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Japan oder einem Land oder einem Gebiet in Ost- oder Südostasien haben, unterliegen Gültigkeit und Auslegung der vorliegenden Vereinbarung mit Ausnahme des Kollisionsrechts den Gesetzen Japans. Jeglicher Streitfall, der aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung entsteht, ist ausschließlich dem Tokyo District Court in Tokio (Japan) vorzulegen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Europa, Afrika, Australien und Ozeanien, dem Nahen Osten, Indien, der Ukraine oder der Russischen Föderation haben, unterliegen Gültigkeit und Auslegung der vorliegenden Vereinbarung englischem Recht. Sie genießen jedoch zusätzlichen Schutz durch zwingendes Recht in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz andernorts haben, unterliegen Gültigkeit und Auslegung der vorliegenden Vereinbarung mit Ausnahme des Kollisionsrechts den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, ist jeder Streitfall, der keiner Schlichtung unterworfen und bei keinem Gericht für Bagatellverfahren eingereicht wurde, in einem Prozess vor einem zuständigen Gericht wahlweise beim Superior Court for the State of California in San Mateo County oder beim United States District Court for the Northern District of California zu verhandeln.

 

11. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Sie sind an die jeweils aktuelle Version der vorliegenden Vereinbarung gebunden. Unter playstation.com/legal finden Sie eine druckfähige aktuelle Version der vorliegenden Vereinbarung. Durch fortgesetzten Zugriff auf oder die Nutzung der Anwendungssoftware durch Sie bestätigen Sie die Annahme der jeweils aktuellen Fassung der vorliegenden Vereinbarung.

Falls irgendeine Klausel der vorliegenden Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder unvollstreckbar erklärt wird, bleiben Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Klauseln der vorliegenden Vereinbarung hiervon unberührt. Sie erkennen an, dass SIE durch einen Verstoß Ihrerseits gegen die vorliegende Vereinbarung ein irreparabler Schaden entsteht, für den finanzielle Entschädigungen keine adäquate Wiedergutmachung darstellen würde, und dass SIE daher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zusätzlich zu jeglichen anderen Rechtsmitteln hat, die SIE gesetzlich zustehen.

Die vorliegende Vereinbarung bildet die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und SIE in Bezug auf die Anwendungssoftware und ersetzt sämtliche früheren oder gleichzeitig bestehenden Vereinbarungen. Weder die Nichtausübung noch eine verzögerte Ausübung jeglichen sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Rechts stellt einen Verzicht auf solche Rechte dar. SIE ist berechtigt, jegliche Rechte aus der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich solcher zur Durchsetzung der Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung, an jegliche verbundenen Unternehmen der SIE abzutreten.

 

Microsoft und Windows sind eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder in anderen Ländern.

Mac und macOS sind eingetragene Marken von Apple Inc. in den USA und anderen Ländern.