Verträge über Datenzugang und -nutzung zwischen Dateninhabern und Nutzern von vernetzten Produkten oder verbundenen Diensten 

1    Vertragsparteien und Produkt/Verbundene Dienste

1.1    Vertragsparteien (der „Vertrag“)

Dieser Vertrag über den Zugang zu Daten und ihre Nutzung wird geschlossen zwischen Sony Interactive Entertainment Inc. (der „Dateninhaber“) und einer Vertragspartei, die sich im Sinne der Datenverordnung selbst als Nutzer identifiziert und die sich durch das Ausführen der folgenden Schritte mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden erklärt: entweder durch die Annahme der Geschäftsbedingungen durch das Klicken auf „OK“, um das Produkt (nachstehend definiert) und/oder die verbundenen Dienste (nachstehend definiert) zu nutzen, oder durch die Nutzung des Produkts und/oder der Dienste nachdem sie die Gelegenheit hatte, die Geschäftsbedingungen zu lesen, oder nachdem sie deren Annahme im Schriftverkehr mit dem Dateninhaber („Nutzer“) bestätigt hat. Im Folgenden werden sie gemeinsam als „die Vertragsparteien“ und einzeln als „die Vertragspartei“ bezeichnet.

1.2    Produkt/verbundene Dienste

Dieser Vertrag wird geschlossen in Bezug auf: 

(a) das folgende vernetzte Produkt/die folgenden vernetzten Produkte (das „Produkt“): PlayStation Konsole(n), jedwedes anderes, damit verbundenes Zubehör; 

(b) den folgenden verbundenen Dienst/die folgenden verbundenen Dienste (die „Verbundenen Dienste“: das PlayStation Network und andere Dienste, die in Bezug auf die PlayStation Konsole(n) und das Zubehör erbracht werden.

Der Nutzer erklärt, dass er entweder der Eigentümer des Produkts ist oder vertraglich berechtigt ist, das Produkt im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder ähnlichen Vertrags zu nutzen und/oder die Verbundenen Dienste im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zu erhalten.

Der Nutzer, der diesen Vertrag in Bezug auf das Produkt und/oder die verbundenen Dienste als erstes mit dem Dateninhaber eingeht, gilt als der „Erstnutzer". Der Erstnutzer kann anschließend seine Rechte gemäß Abschnitt 9.1 übertragen oder gemäß Abschnitt 9.2 Rechte. einräumen. 

2    Vom Vertrag abgedeckte Daten

Die von diesem Vertrag abgedeckten Daten (die „Daten“) setzen sich zusammen aus sofort verfügbaren Produktdaten oder Verbundenen Diensten im Sinne der Datenverordnung. 

3    Datennutzung und -weitergabe durch den Dateninhaber

3.1    Vereinbarte Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten durch den Dateninhaber 

3.1.1    Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Ansprüche auf die Nutzung der Daten, hat der Dateninhaber das Recht, die Daten, die nicht-personenbezogenen Daten darstellen, unter anderem für folgende Zwecke zu nutzen (vorausgesetzt dass, falls der Nutzer in anderen Vereinbarungen als diesem Vertrag einer weitergehenden Nutzung nicht personenbezogener Daten durch den Dateninhaber zustimmt, keine Bestimmung dieses Vertrags den in diesen anderen Vereinbarungen vereinbarten Nutzungsumfang einschränkt):

(a) Erfüllung einer Vereinbarung mit einem Nutzer oder von Durchführung von Aktivitäten in Bezug auf eine solche Vereinbarung (z. B. Ausstellung von Rechnungen, Erstellung und Bereitstellung von Berichten Folgenabschätzungen, vergünstigungen); oder Analysen, Berechnung Finanzprognosen, von Mitarbeiter-vergünstigungen); 

(b) Erbringung von Diensten in Bezug auf Support, Gewährleistungen, Garantien oder ähnliche Dienste oder zur Einschätzung von Ansprüchen des Nutzers, Dateninhabers oder von Dritten (z. B. in Bezug auf eine Fehlfunktion des Produkts) im Zusammenhang mit dem Produkt oder Verbundenen Diensten; 

(c) Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und des Schutzes des Produkts oder der verbundenen Dienste und Gewährleistung der Qualitätskontrolle;

(d) Verbesserung der Funktionsfähigkeit eines Produkts oder von verbundenen Diensten, die vom Dateninhaber angeboten werden;

(e) Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, darunter auch Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) durch den Dateninhaber, durch Dritte, die im Namen des Dateninhabers handeln (d. h. wo der Dateninhaber entscheidet, welche Aufgaben solchen Parteien anvertraut werden und davon profitiert), in Zusammenarbeit mit anderen Dritten Zweckgesellschaften (wie z. B. Joint Ventures); oder durch

(f) Zusammenfassung dieser Daten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten für einen rechtmäßigen Zweck, darunter der beabsichtigte Verkauf oder das anderweitige Bereitstellen solcher zusammengefassten oder abgeleiteten Daten an Dritte, vorausgesetzt, diese Daten lassen keine Identifizierung der spezifischen Daten zu, die vom vernetzten Produkt an den Dateninhaber übermittelt wurden bzw. ermöglichen es Dritten nicht, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten.

4    Datenzugang durch den Nutzer auf Anfrage 

Die folgenden Rechte und Pflichten gelten gemäß Artikel 3 der Datenverordnung, wenn der Nutzer nicht direkt vom Produkt oder den Verbundenen Diensten auf die Daten zugreifen kann. In diesem Fall hat der Nutzer gemäß Artikel 4 der Datenverordnung das Recht, auf Anfrage vom Dateninhaber Zugang zu den Daten zu erhalten.

4.1     Regelung des Datenzugangs 

4.1.1     Die Daten werden dem Nutzer vom Dateninhaber auf Anfrage des Nutzers oder eines Dritten, der im Auftrag des Nutzers handelt, zur Verfügung gestellt. Die Anfrage kann über https://www.playstation.com/legal/eu-data-act/ gestellt werden. Der Dateninhaber ist nicht verpflichtet, die Identität des Empfängers der auf dem Antragsformular angegebenen Daten zu überprüfen. Der Dateninhaber kann vom Nutzer verlangen, dass er die Informationen bereitstellt, die der Dateninhaber für angemessen hält, um zu überprüfen, ob der Antragsteller der Nutzer ist und/oder ob ein Dritter ordnungsgemäß im Namen des Nutzers handelt.

4.1.2    Handelt es sich bei dem Nutzer nicht um die betroffene Person im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), muss der Nutzer (i) dem Dateninhaber die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 der DSGVO mitteilen (sowie gegebenenfalls die geltende Ausnahmeregelung gemäß Artikel 9 dieser Verordnung und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2002/58), und (ii) dem Dateninhaber eine E-Mail-Adresse mitteilen, über die der Dateninhaber die betroffene Person kontaktieren kann. Der Nutzer garantiert, dass die E-Mail-Adresse der betroffenen Person, die in einer solchen Anfrage angegeben ist, korrekt ist und dass die betroffene Person gemäß Artikel 14 der DSGVO über die Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen an den Nutzer informiert wurde.

5    Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Werden dem Nutzer auf Anfrage Daten zur Verfügung gestellt, kann der Dateninhaber feststellen, dass bestimmte Daten, die unter diesen Vertrag fallen, im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/943 (im Folgenden als „Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ bezeichnet) geschützt sind. In diesem Fall hat der Dateninhaber bestimmte Rechte, vor allem das Recht, die Vertraulichkeit der betreffenden Geschäftsgeheimnisse weiterhin zu wahren. 

5.1    Vereinbarungen zu Geschäftsgeheimnissen

5.1.1    Die gemäß den Abschnitten 5.2 und 5.3. dieses Vertrags schriftlich vereinbarten Schutzmaßnahmen gelten ausschließlich für Daten oder Metadaten, die in den Daten enthalten sind, die der Dateninhaber dem Nutzer zur Verfügung stellen soll, und die als Geschäftsgeheimnisse (im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) geschützt sind und sich im Besitz des Dateninhabers oder eines anderen Trägers von Geschäftsgeheimnissen (im Sinne der genannten Richtlinie) befinden. 

5.1.2    Die als Geschäftsgeheimnisse geschützten Daten (nachstehend als die „Identifizierten Geschäftsgeheimnisse“ bezeichnet) und die Identität des Inhabers oder der Inhaber der Geschäftsgeheimnisse werden vom Dateninhaber gesondert schriftlich bekanntgegeben, was einen integralen Bestandteil dieses Vertrags darstellt. 

5.1.3    Die in den Abschnitten 5.2 und 5.3 aufgeführten Verpflichtungen bleiben nach einer Beendigung des Vertrags bestehen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. 

5.2    Vom Nutzer getroffene Schutzmaßnahmen

5.2.1    Der Nutzer muss die vom Dateninhaber schriftlich identifizierten und schriftlich vereinbarten Schutzmaßnahmen (nachstehend die „Identifizierten N Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse“) anwenden.

5.2.2    IZur Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß der Nutzer die Identifizierten N Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse umgesetzt hat und durchführt, vereinbart der Nutzer, dass er entweder (i) auf Kosten des Nutzers jährlich von einem vom Nutzer ausgewählten unabhängigen Dritten einen Prüfungsbericht einholen wird, in dem die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen bewertet wird, oder (ii) jährlich eine Prüfung zur Bewertung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch den Dateninhaber zulassen wird. Ein solcher oben unter (i) angegebener Konformitätsprüfbericht muss darlegen, dass der Nutzer die Grundsätze der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit einhält, wie sie in den zu diesem Zeitpunkt geltenden Identifizierten N Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse näher beschrieben sind. Die Ergebnisse des unter (i) oben beschriebenen Prüfberichts werden beiden Vertragsparteien unverzüglich vorgelegt. 

5.3    Vom Dateninhaber getroffene Schutzmaßnahmen 

5.3.1    Der Dateninhaber kann zur Wahrung der Vertraulichkeit der weitergegebenen und anderweitig offengelegten Identifizierten Geschäftsgeheimnisse jedwede angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ergreifen (nachstehend die „Identifizierten DI Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse“). 

5.3.2    Der Dateninhaber kann auch einseitig angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen hinzufügen, wenn sie sich nicht negativ auf den Zugang und die Nutzung der Daten durch den Nutzer im Rahmen dieses Vertrags auswirken. 

5.3.3    Der Nutzer verpflichtet sich, solche Identifizierten DI Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse nicht zu ändern oder zu entfernen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. 

5.3.4   Wenn der Nutzer die Identifizierten N Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse nicht umsetzt und durchführt und wenn dieses Versäumnis vom Dateninhaber ordnungsgemäß nachgewiesen wird, z. B. in einem Prüfbericht eines unabhängigen Dritten über die Sicherheitsmaßnahmen, hat der Dateninhaber das Recht, die Weitergabe der betreffenden Identifizierten Geschäftsgeheimnisse zurückzuhalten oder auszusetzen, bis der Nutzer den Vorfall geklärt hat. 

5.4    Einstellung der Produktion und Vernichtung von rechtsverletzenden Waren 

Wenn der Nutzer die vom Dateninhaber eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen ändert oder entfernt oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die von ihm in Übereinstimmung mit den Dateninhaber gemäß den Abschnitten 5.2 und 5.3 ergriffen wurden, nicht einsetzt, kann der Dateninhaber unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die dem Dateninhaber gemäß diesem Vertrag oder geltendem Recht zustehen, vom Nutzer verlangen, dass er: 

(a)   die vom Dateninhaber zur Verfügung gestellten Daten oder Kopien davon löscht; und/oder 

(b)    die Produktion, das Anbieten oder Inverkehrbringen oder die Verwendung von Waren, abgeleiteten Daten oder Dienstleistungen, die auf der Grundlage von Kenntnissen, die durch die Identifizierten Geschäftsgeheimnisse erlangten wurden, erstellt wurden, sowie die Einfuhr, den Export oder die Lagerung von rechtsverletzenden Waren zu diesen Zwecken einstellt, und alle rechtsverletzenden Waren vernichtet, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die rechtswidrige Nutzung dieser Daten dem Dateninhaber oder dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses erheblichen Schaden zufügt, oder wenn eine solche Maßnahme angesichts der Interessen des Dateninhabers oder des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses nicht unverhältnismäßig wäre; und/oder

(c)    einen Dritten, der durch den Missbrauch oder die Offenlegung solcher unrechtmäßig abgerufenen oder genutzten Daten geschädigt wurde, entschädigt.

6    Nutzung der Daten durch den Nutzer 

6.1    Zugelassene Nutzung und Weitergabe von Daten

Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen kann der Nutzer die ihm vom Dateninhaber auf Anfrage zur Verfügung gestellten Daten für alle rechtmäßigen Zwecke nutzen und/oder frei weitergeben. 

6.2    Unbefugte Nutzung und Weitergabe von Daten 

6.2.1    Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: 

(a)    die Daten zur Entwicklung eines vernetzten Produkts, das mit dem Produkt konkurriert, zu verwenden, die Daten zu diesem Zweck an einen Dritten weiterzugeben;

(b)    solche Daten zu nutzen, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation, Vermögenswerte und Produktionsmethoden des Herstellers oder, wo zutreffend, des Dateninhabers, zu gewinnen;  

(c)    Zwangsmittel einzusetzen, um Zugang zu den Daten zu erlangen oder zu diesem Zweck Schwachstellen in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers auszunutzen, die zum Schutz der Daten eingerichtet wurde;

(d)    share the Data with a third-party considered as a gatekeeper under Article 3 of Regulation (EU) 2022/1925; 

(e)    die Daten an einen Dritten weiterzugeben, der im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EU)2022/1925 als „Torwächter“ gilt; die Daten so zu verwenden oder weiterzugeben, dass es die Identifizierten N Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse, die Identifizierten DI Maßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und/oder alle anderen Bestimmungen dieses Vertrags untergräbt oder untergraben könnte; und

(f)   die Daten, die er erhält, für einen Zweck zu verwenden, der gegen das EU-Recht oder das geltende Recht des Mitgliedstaats verstößt. 

6.3    Verhinderung von Missbrauch und Zweckentfremdung 

6.3.1    Der Nutzer wird Folgendes nicht tun und wird es auch Dritten nicht gestatten:

(a)    übermäßige, wiederholte oder automatisierte Anfragen auf Datenzugriff zu stellen, die die Systeme des Dateninhabers beeinträchtigen, stören oder unangemessen belasten könnten; 
(b)    automatisierte Mittel, einschließlich Bots, Skripte oder Scraping Tools, zu verwenden, um auf Daten zuzugreifen oder diese zu extrahieren, es sei denn, der Dateninhaber hat dies ausdrücklich genehmigt;

6.3.2    Der Dateninhaber kann angemessene und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um einen Missbrauch des Datenzugriffs zu verhindern, u. a. Ratenbegrenzung, Authentifizierungsanforderungen und Überwachungsmechanismen. 

6.3.3    Hat der Dateninhaber einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bestimmung, kann er im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften: 

(a)    den Datenzugriff aussetzen oder begrenzen; 

(b)    vom Nutzer verlangen, Informationen vorzulegen, die die Einhaltung der Vorschriften belegen; und/oder 

(c)    jedwede anderen verhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um seine Systeme, die Daten oder andere Nutzer zu schützen. 

7    Weitergabe von Daten an einen Datenempfänger auf Anfrage des Nutzers

7.1    Bereitstellung von Daten an einen Datenempfänger 

7.1.1    Auf Anfrage des Nutzers oder des Datenempfängers stellt der Dateninhaber einem im Namen des Nutzers handelnden Dritten (der „Datenempfänger“) die Daten zusammen mit den relevanten Metadaten, die zur Interpretation und Nutzung dieser Daten benötigt werden, für den Nutzer kostenlos zur Verfügung. Die Anfrage kann mithilfe des unter https://www.playstation.com/legal/eu-data-act/ angegebenen Formulars gestellt werden. Der Dateninhaber kann die Informationen anfordern, die er für angemessen hält, um zu überprüfen, ob der Datenempfänger im Auftrag des Nutzers handelt. Der Nutzer und/oder der Datenempfänger verpflichten sich, auf ordnungsgemäß begründete Anfrage des Dateninhabers alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diese Aussagen gegenüber dem Dateninhaber belegen. 

7.1.2    Wenn der Nutzer nicht die betroffene Person im Sinne der DSGVO ist, muss der Nutzer (i) gegenüber dem Dateninhaber die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Artikel 6 der DSGVO mitteilen (sowie gegebenenfalls die anwendbare Ausnahmeregelung gemäß Artikel 9 dieser Verordnung und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2002/58), und (ii) eine E-Mail-Adresse angeben, unter der der Dateninhaber die betroffene Person kontaktieren kann. Der Nutzer garantiert, dass die E-Mail-Adresse der betroffenen Person, die in einer solchen Anfrage angegeben ist, korrekt ist und dass die betroffene Person gemäß Artikel 14 der DSGVO über die Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch den Dateninhaber an den Nutzer informiert wurde. 

7.1.3   Stellt der Nutzer eine solche Anfrage, vereinbart der Dateninhaber mit dem Datenempfänger die Modalitäten für die Bereitstellung der Daten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen sowie auf transparente Weise gemäß Kapitel III und Kapitel IV der Datenverordnung. 

7.1.4    Der Nutzer erkennt an, dass ein Dritter, der im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als „Torwächter“ gilt, von einer Anfrage gemäß Abschnitt 7.1 nicht profitieren darf und dass eine solche Anfrage nicht im Rahmen der Prüfung neuer vernetzter Produkte, Stoffe oder Verfahren, die noch nicht in Verkehr gebracht wurden, erfolgen darf. 

7.1.5    Der Nutzer erkennt an, dass der Dritte die Daten, die ihm gemäß Abschnitt 7.1.1 zur Verfügung gestellt werden, nur für die Zwecke und zu den mit dem Nutzer vereinbarten Bedingungen verarbeiten wird. Der Dateninhaber haftet gegenüber dem Nutzer oder einem Dritten nicht für die Nutzung der Daten durch den Datenempfänger, und der Nutzer stellt den Dateninhaber, soweit dies nach EU Recht oder dem geltenden Recht des jeweiligen Mitgliedstaats zulässig ist, von jeglicher Haftung für die Nutzung der Daten durch den Datenempfänger frei.  

7.2    Einschränkungen der Rechte des Nutzers 

7.2.1    Der Nutzer stimmt zu, den Dateninhaber gesondert schriftlich über den Zweck, die Art und Dauer der Einschränkung der Rechte des Nutzers, die Daten zu nutzen oder weiterzugeben, sowie über den von diesen Einschränkungen betroffenen Teil der Daten zu informieren, wenn der Nutzer solche Einschränkungen festlegen möchte. 

8    Vergütung des Nutzers

Der Nutzer stimmt zu, dass er in Bezug auf die Nutzung der Daten durch den Dateninhaber im Rahmen dieses Vertrags kein Anrecht auf Vergütung hat.

9    Übertragung der Nutzung und mehrere Nutzer 

9.1    Überträgt der Nutzer vertraglich (i) das Eigentum am Produkt oder (ii) seine vorübergehenden Rechte zur Nutzung des Produkts und/oder (iii) seine Rechte, Verbundene Dienste zu erhalten, an eine nachfolgende natürliche oder juristische Person (der „Nachfolgende Nutzer“) und verliert er nach der Übertragung an einen Nachfolgenden Nutzer den Status eines Nutzers, verpflichten sich die Vertragsparteien, die in dieser Klausel festgelegten Bestimmungen einzuhalten.


In diesem Fall muss der Nutzer:

9.1.1    wenn die Nutzung des Produkts und/oder der Verbundenen Dienste einen neuen Vertrag zwischen dem Nachfolgenden Nutzer und dem Dateninhaber beinhaltet (z. B. über die Erstellung eines neuen Kontos):

(a)    sicherstellen, dass der Nachfolgende Nutzer das Konto des Erstnutzers nicht nutzen kann; und  

(b)    auf Verlangen des Dateninhabers den Dateninhaber über die Übertragung in Kenntnis setzen; oder 

9.1.2    als Alternative zu Abschnitt 9.1.1, wenn die Nutzung des Produkts und/oder der Verbundenen Dienste keinen neuen Vertrag zwischen dem Nachfolgenden Nutzer und dem Dateninhaber beinhaltet: 

(a)    seine Rechte und Pflichten als Nutzer ab dem Datum der Übertragung an den Nachfolgenden Nutzer abtreten (und tritt diese hiermit ab) und der Dateninhaber stimmt hiermit einer solchen Abtretung zu; 
(b)    auf Verlangen des Dateninhabers den Dateninhaber über die Übertragung und die Identität des Nachfolgenden Nutzers in Kenntnis setzen. 

9.1.3    Die Rechte des Dateninhabers, die vor der Übertragung erzeugten Produktdaten oder Daten zu damit verbundenen Dienstleistungen bleiben von einer Übertragung unberührt, d. h. die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Daten, die im Rahmen des Vertrags vor der Übertragung übertragen wurden, bleiben nach der Übertragung bestehen. 

9.2    Mehrere Nutzer

9.2.1    Gewährt der Erstnutzer einem Dritten (der „Zusätzliche Nutzer“) ein Recht zur Nutzung des Produkts und/oder der verbundenen Dienste und behält gleichzeitig seine Eigenschaft als ein Nutzer, verpflichten sich die Vertragsparteien die in diesem Abschnitt dargelegten Bestimmungen einzuhalten. 

Der Nutzer muss für den Zusätzlichen Nutzer als erster Ansprechpartner agieren, wenn der Zusätzliche Nutzer eine Anfrage gemäß Artikel 4 oder 5 der Datenverordnung stellen oder in Bezug auf die Nutzung oder die Bereitstellung der Daten durch den Dateninhaber im Rahmen dieses Vertrags einen Anspruch geltend machen möchte. Der Dateninhaber ist unverzüglich über alle diesbezüglichen Anfragen oder Ansprüche des Nutzers zu informieren, und die Vertragsparteien müssen bei der Bearbeitung solcher Anfragen oder Ansprüche zusammenarbeiten.

9.3    Haftung des Erstnutzers

Führt das Versäumnis des Nutzers, seine Verpflichtungen gemäß der Abschnitte 9.1 oder 9.2 nachzukommen, zur Nutzung und Weitergabe des Produkts oder der mit den Daten Verbundenen Dienste durch den Dateninhaber, ohne dass ein Vertrag mit dem Nachfolgenden oder Zusätzlichen Nutzer besteht, wird der Nutzer den Dateninhaber schadlos halten und ihn von jeglichen Ansprüchen freistellen, die der Nachfolgende oder Zusätzliche Nutzer gegenüber dem Dateninhaber wegen der Nutzung der Daten nach der Übertragung geltend macht. 

10    Beendigung des Vertrags 

10.1    Beendigung  

Dieser Vertrag endet in Bezug auf ein Produkt oder einen verbundenen Dienst: 

(a)    umit der Zerstörung des Produkts oder der endgültigen Einstellung der Verbundenen Dienste oder wenn das Produkt oder die Verbundenen Dienste anderweitig eingestellt werden oder das Produkt auf irreversible Weise die Fähigkeit verliert, die Daten zu erzeugen; oder  
(b)    wenn der Nutzer das Eigentum am Produkt verliert oder wenn die Rechte des Nutzers in Bezug auf das Produkt im Rahmen eines Miet- Pacht- oder ähnlichen Vertrags oder die Rechte des Nutzers in Bezug auf die Verbundenen Dienste enden; oder 
(c)    wenn beide Vertragsparteien dies vereinbaren, unabhängig davon, ob dieser Vertrag von einem neuen Vertrag ersetzt wird oder nicht. 

Die Punkte (b) und (c) lassen die zwischen dem Dateninhaber und etwaigen Nachfolgenden oder Zusätzlichen Nutzern weiterhin geltenden Verträge unberührt.

10.2    Auswirkungen der Beendigung 

10.2.1    Eine Beendigung nach Abschnitt 10.1 dieses Vertrags entbindet beide Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen, künftige Leistungen zu erbringen und entgegenzunehmen, berührt jedoch die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte und Pflichten nicht. 

10.2.2    Eine Beendigung nach Abschnitt 10.1 lässt die Bestimmungen in diesem Vertrag, die über das Ende des Vertrags hinaus bestehen bleiben, insbesondere Abschnitt 5.1.3 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Abschnitt 6.2 zur unbefugten Nutzung und Weitergabe von Daten, Abschnitt 12.1 zur Vertraulichkeit, Abschnitt 12.3 zum geltenden Recht und Abschnitt 12.6 zur Beilegung von Streitigkeiten, die in vollem Umfang in Kraft bleiben, unberührt. 

10.2.3    Die Einstellung eines Produkts oder eines Verbundenen Dienstes gemäß Abschnitt 10.1 lässt die Weiterführung dieses Vertrags in Bezug auf alle anderen Produkte oder Verbundenen Dienste, die diesem Vertrag unterliegen, unberührt.   

11    Rechtsbehelfe für Vertragsverletzungen

11.1    Im Fall von Nichterfüllung

11.1.1    Eine Nichterfüllung einer Verpflichtung durch eine Vertragspartei ist schwerwiegend, wenn: 

(a)    die strikte Einhaltung der Verpflichtungen für diesen Vertrag von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere weil eine Nichterfüllung der anderen Vertragspartei, dem Nutzer oder anderen geschützten Dritten erheblichen Schaden zufügen würde; oder 
(b)    die Nichterfüllung der geschädigten Vertragspartei das, was sie nach diesem Vertrag erwarten durfte, im Wesentlichen vorenthält, es sei denn die andere Vertragspartei hat dies nicht vorausgesehen und hätte dies auch vernünftigerweise nicht voraussehen können; oder

(c)   die Nichterfüllung beabsichtigt ist; oder

(d)   anhand der Umstände deutlich wird, dass auf die künftige Erfüllung der säumigen Vertragspartei kein Verlass ist.

11.1.2    Eine Nichterfüllung durch eine Vertragspartei ist entschuldigt, wenn sie nachweisen kann, dass die Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt, und dass von ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dieses Hindernis zu berücksichtigen oder es bzw. dessen Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Besteht das Hindernis nur vorübergehend, gilt die Entschuldigung für den Zeitraum, in dem das Hindernis besteht. Wenn jedoch die Verzögerung eine schwerwiegende Nichterfüllung darstellt, kann die andere Vertragspartei diese so behandeln. Die säumige Vertragspartei muss sicherstellen, dass die andere Vertragspartei innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nachdem die säumige Vertragspartei von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, über das Hindernis und dessen Auswirkungen auf die Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen, informiert wird. Die andere Vertragspartei hat Ansprüche auf Schadenersatz für alle Verluste, die aus dem Nichterhalt einer solchen Mitteilung entstehen.

11.2    Rechtsbehelfe 

11.2.1    Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, stehen im Falle einer Nichterfüllung durch eine Vertragspartei der geschädigten Vertragspartei die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Rechtsbehelfe zur Verfügung.

11.2.2    Rechtsbehelfe, die nicht unvereinbar sind, können kumuliert werden. 
11.2.3    Eine Vertragspartei darf von keinem der Rechtsbehelfe Gebrauch machen, wenn ihre eigene Handlung oder ihre eigene Lage die Nichterfüllung der anderen Vertragspartei verursacht hat, z. B. wenn ein Mangel in der eigenen Dateninfrastruktur die andere Vertragspartei daran gehindert hat, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Eine Vertragspartei kann zudem keinen Schadensersatzanspruch für einen erlittenen Schaden geltend machen, soweit sie diesen durch angemessene Maßnahmen hätte mindern können. 

11.2.4    Die geschädigte Vertragspartei kann:   

(a)    fordern, dass die säumige Vertragspartei unverzüglich seine 9 Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags erfüllt, es sei denn, dies wäre rechtswidrig oder unmöglich oder die Erbringung der Leistung würde der säumigen Vertragspartei einen unangemessenen Aufwand oder unangemessene Kosten verursachen; 

(b)    fordern, dass die säumige Vertragspartei Daten, auf die unter Verstoß gegen diesen Vertrag zugegriffen wurde oder die unter Verstoß gegen diesen Vertrag verwendet wurden, sowie alle Kopien davon löscht; 

(c)    Schadensersatz für finanzielle Verluste geltend machen, die der geschädigten Vertragspartei durch die Nichterfüllung entstanden sind, wenn diese nicht gemäß Abschnitt 11.1.2. entschuldigt ist. Die säumige Vertragspartei haftet nur für Schäden, die sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als wahrscheinliche Folge ihrer Nichterfüllung vorausgesehen hat oder vernünftigerweise hätte voraussehen müssen, es sei denn, die Nichterfüllung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

11.2.5   Der Dateninhaber kann zudem die Weitergabe von Daten an den Nutzer aussetzen, bis der Nutzer allen seinen Verpflichtungen oder Auflagen nachkommt.

12    Allgemeine Bestimmungen

12.1   Vertraulichkeit

12.1.1    Die folgenden vom Dateninhaber an den Nutzer weitergegebenen Informationen werden als vertrauliche Informationen angesehen:

(a)    Informationen in Bezug auf die Geschäftsgeheimnisse, die finanzielle Lage oder sonstige Aspekte der Geschäftstätigkeit des Dateninhabers, es sei denn der Dateninhaber hat diese Informationen veröffentlicht;

(b)    Informationen in Bezug auf die Geschäftsgeheimnisse, die finanzielle Lage oder einen anderen Aspekt der Geschäftstätigkeit eines Dritten, es sei denn er hat diese Informationen bereits veröffentlicht;
(c)    Informationen in Bezug auf die Erfüllung dieses Vertrags und auf jedwede Streitigkeiten oder andere Unregelmäßigkeiten, die im Laufe seiner Erfüllung auftreten; 

12.1.2    Der Nutzer vereinbart, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die in Abschnitt 12.1.1 aufgeführten Informationen sicher zu speichern und vertraulich zu behandeln und solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn der Nutzer

(a)   ist rechtlich dazu verpflichtet, die entsprechenden Informationen weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen; oder 

(b)    der Nutzer muss die entsprechenden Informationen weitergeben oder zur Verfügung stellen, um seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags nachzukommen; oder 
(c)    hat die vorherige schriftliche Zustimmung des Dateninhabers oder der Partei, welche die vertraulichen Informationen bereitstellt oder von deren Offenlegung betroffen ist, eingeholt.

12.1.3    Diese Bestimmungen zur Vertraulichkeit bleiben nach der Beendigung des Vertrags bestehen. 

12.1.4    Diese Bestimmungen zur Vertraulichkeit heben strengere Verpflichtungen, die sich aus (i) der DSGVO, (ii) den Bestimmungen zur Umsetzung von Richtlinie 2002/58/EG oder Richtlinie (EU) 2016/943, oder (iii) anderen Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten und (iv) falls zutreffend, Abschnitt 6 dieses Vertrags ergeben, nicht auf. 

12.2    Kommunikationsmittel

Der Dateninhaber wird alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen oder sonstigen Benachrichtigungen über https://www.playstation.com/legal/eu-data-act/ an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse senden.

Der Nutzer muss alle im Rahmen des Vertrags erforderlichen Mitteilungen oder anderen Mitteilungen an SIE-EU-Data-Act@sony.com senden.

Jede derartige Mitteilung oder Benachrichtigung gilt als am Tag der Absendung eingegangen.Der Dateninhaber wird alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen oder sonstigen Benachrichtigungen über https://www.playstation.com/en-ie/legal/eu-data-act/ an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse senden. Der Nutzer muss alle im Rahmen des Vertrags erforderlichen Mitteilungen oder anderen Mitteilungen an SIE-EU-Data-Act@sony.com senden. Jede derartige Mitteilung oder Benachrichtigung gilt als am Tag der Absendung eingegangen.  

12.3    Geltendes Recht 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Niederlande.

12.4    Gesamter Vertrag, Änderungen und Salvatorische Klausel 

12.4.1    Der Vertrag (zusammen mit seinen Anlagen und allen anderen Dokumenten, auf die im Vertrag verwiesen wird) stellt den gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrag in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle früheren Verträge oder Vereinbarungen oder Absprachen, mündlich oder schriftlich, zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. 
12.4.2    Jedwede Änderung dieses Vertrags ist nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, einschließlich in jeder elektronischen Form, die gemäß den guten Geschäftspraktiken als den Anforderungen eines schriftlichen Dokuments entsprechend angesehen wird.
12.4.3    Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund als nichtig, ungültig, anfechtbar oder undurchsetzbar erweisen und sollte diese Bestimmung von den übrigen Vertragsbestimmungen trennbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit. Alle daraus resultierenden Lücken oder Mehrdeutigkeiten werden gemäß Abschnitt 12.5 geregelt.

12.5    Auslegung 

12.5.1    Dieser Vertrag wird von den Vertragsparteien vor dem Hintergrund ihrer Rechte und Pflichten gemäß der Datenschutzverordnung geschlossen. Alle Bestimmungen in diesem Vertrag sind so auszulegen, dass sie mit der Datenschutzverordnung und anderen EU-Rechtsvorschriften oder im Einklang mit dem EU-Recht erlassenen nationalen Rechtsvorschriften sowie mit allen anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften, die mit dem EU-Recht vereinbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, im Einklang stehen. 

12.5.2    Können Lücken oder Unklarheiten in diesem Vertrag nicht gemäß Abschnitt 12.5.1 behoben werden, so ist dieser Vertrag unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln des anwendbaren Rechts (siehe Abschnitt 12.3) und in jedem Fall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auszulegen. 

12.6    Beilegung von Streitigkeiten

12.6.1    Die Vertragsparteien vereinbaren, sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu bemühen und ihre Streitigkeit gemäß Artikel 10 der Datenschutzverordnung einer zuständigen Streitbeilegungsstelle vorzulegen, ehe sie den Fall bei einem Gericht oder Schiedsgericht vorbringen. 
12.6.2    Der Verweis einer Streitigkeit an eine Streitbeilegungsstelle gemäß Abschnitt 12.6.1 berührt jedoch das Recht des Nutzers, eine Beschwerde bei der gemäß Artikel 37 der Datenschutzverordnung benannten zuständigen nationalen Behörde einzureichen, oder das Recht einer Vertragspartei, vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, nicht.
12.6.3    Wenn der Nutzer ein Unternehmen ist: Für Streitigkeiten, die nicht gemäß Abschnitt 12.6.1 beigelegt werden können, haben die Gerichte der Niederlande die ausschließliche Gerichtsbarkeit.